Was ist ein Treuhandkonto?

Ein Treuhandkonto bietet die Möglichkeit, die finanziellen Mittel für eine spätere Bestattung sicher und zweckgebunden zu hinterlegen. Dafür arbeitet die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG als Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e. V. und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e. V.

Der erste Schritt ist ein persönliches Beratungsgespräch, bei welchem wir gemeinsam Ihre Wünsche besprechen und einen passenden Kostenvoranschlag erstellen. Auf dieser Grundlage kann die gewünschte Summe an die Treuhand AG eingezahlt und dort für den späteren Zweck hinterlegt werden.

Im Sterbefall wird das Guthaben verwendet, um die vereinbarte Bestattung zu finanzieren. So ist bereits zu Lebzeiten geregelt, dass die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen und Ihre Angehörigen werden im Ernstfall spürbar entlastet.

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eine alte Dame hält die Hand eines Mädchen, gemeinsam halten sie selbstgepflückte Blumen

Und so funktioniert das Treuhandkonto

1. Kostenvoranschlag

Nachdem Sie bei uns einen Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen haben, schließen Sie entsprechend dem von uns erstellten Kostenvoranschlag einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ab. Einen Vertragsvordruck halten wir für Sie bereit. Die Zahlung erfolgt über den Bestatter oder direkt an die Treuhand AG.

2.Vertragsschluss und Vorsorgeschutz

Nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe wird Ihr Kapital nach den Anlagerichtlinien des Aufsichtsrates, die den Kriterien der Mündelsicherheit ähneln, bestverzinslich als Treuhandvermögen angelegt. Aus den Erträgen werden die Verwaltungskosten bestritten. Die Ihnen zugesagte Verzinsung Ihrer Treuhandeinlage wird hiervon nicht berührt, d. h. Ihre Zinsgutschrift erhalten Sie brutto = netto, ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern. Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates. Im Aufsichtsrat ist das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur durch seinen Vorsitzenden vertreten.

3. Leistungsfall tritt ein

Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an uns, zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages ausgezahlt. Gelder die über den entstandenen Kosten zur Verfügung stehen gehen an den Erben Ihrer Wahl.

Zum Thema Formalitäten

Wir sind für Sie da

Ob ein Trauerfall eingetreten ist, Sie Fragen haben oder sich unverbindlich über Vorsorge informieren möchten – sprechen Sie uns gerne an.