Welche Gräberarten gibt es?
Die Wahl der Grabart hängt davon ab, welche Bestattungsform gewünscht ist, wie viel Raum für individuelle Gestaltung bleiben soll und ob eine spätere Verlängerung, oder weitere Beisetzungen möglich sein sollen. Grundsätzlich wird zwischen Erdgräbern und Urnengräbern unterschieden.
Bei den Erdgräbern gibt es Erd-Reihengräber und Erd-Wahlgräber. Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach vergeben und sind für eine einzelne Beisetzung vorgesehen. Wahlgräber bieten mehr Möglichkeiten, etwa als Familiengrab oder für eine spätere Verlängerung der Nutzungszeit. Eine besondere Form ist das muslimische Grab, das den religiösen Vorgaben entsprechend angelegt ist und in Reutlingen nur auf dem Friedhof Römerschanze angeboten wird.
Auch bei den Urnengräbern wird zwischen Urnen-Reihengräbern und Urnen-Wahlgräbern unterschieden. Urnen-Reihengräber sind in der Regel für eine einzelne Urne vorgesehen und können nach Ablauf der Ruhefrist nicht verlängert werden. Urnen-Wahlgräber bieten mehr Flexibilität und können je nach Grabart für mehrere Urnen genutzt und verlängert werden.
Welche Grabart passend ist, hängt von Ihren Wünschen, den Vorgaben des jeweiligen Friedhofs und der gewünschten Pflege der Grabstelle ab. Gerne erklären wir Ihnen die Unterschiede persönlich und helfen Ihnen dabei, eine passende Entscheidung zu treffen.
Erd-Reihengräber
Reihengräber sind Einzelplatzgräber. Das bedeutet, es kann nur eine Beisetzung in solch einem Grab stattfinden und die Laufzeit von 15 Jahren (vorgeschriebene Ruhezeit) kann auch nicht verlängert werden.
Die Gräber befinden sich auf einem Grabfeld, das der Reihe nach von der Friedhofsverwaltung belegt wird. Reihengräber können auch nachträglich nicht erworben oder deren Laufzeit verlängert werden.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Reihengräbern:
Erdreihengrab
Dieses Grab kann bepflanzt und im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden. Ein Grabkreuz darf gestellt und später durch einen Grabstein ersetzt werden.
Erdreihenrasengrab
Dieses Grab eignet sich besonders, wenn sich die künftige Grabpflege schwierig gestalten könnte. Bei einem Erdreihenrasengrab übernimmt die Friedhofsverwaltung die Pflege der Rasenfläche. Es gibt hier weder Schrittplatten noch die Möglichkeit, Blumen oder Kerzen abzustellen. Lediglich das Aufstellen eines Grabsteins ist gestattet.
Erd-Wahlgräber
Wahlgräber sind Grabstätten, die sich z.B. auch als Familiengrab eignen. Hier können zwei Särge beigesetzt werden, wobei der erste Sarg doppeltief und ein zweiter darüber bestattet werden kann. Auch können zwei Grabplätze nebeneinander erworben werden, was die Möglichkeit bietet bis zu vier Särge bestatten zu können (Familiengrab).
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, zusätzlich sechs Urnen zu bestatten.
Das erworbene Nutzungsecht gilt erstmals für 20 Jahre und kann danach auf Wunsch beliebig verlängert werden (kostenpflichtig). Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre und muss bei einer Mehrfachbelegung entsprechend verlängert werden.
Auch hier gibt es zwei Wahlmöglichkeiten:
Erdwahlgrab
Dieses Grab kann bepflanzt und im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden. Ein Grabkreuz oder später ein Grabstein dürfen aufgestellt werden.
Erdwahlrasengrab
Die Friedhofsverwaltung übernimmt die Pflege des Rasens. Es werden keine Schrittplatten verlegt und es darf außer einem Kreuz oder dem Grabstein nichts auf der Rasenfläche stehen. Diese Gräber eignen sich dann besonders gut, wenn sich die Grabpflege schwierig gestalten könnte.
Muslimisches Grab
Hierbei handelt es sich um ein Erdwahlgrab. Das bedeutet, dass dieses Grab nur gekauft werden kann und all die Vorteile eines Kaufgrabes mit sich bringt: es kann verlängert werden und eine Bestattung weiterer Familienmitglieder ist möglich.
Diese Gräber entsprechen den islamischen Vorschriften zur Bestattung: Die Gräber sind nach Mekka ausgerichtet und hier können die Verstorbenen ihrem Glauben entsprechend beigesetzt werden (z.B. darf hier in Tüchern beigesetzt werden).
Achtung: Dieses Grab wird nur auf dem Friedhof Römerschanze angeboten.
Urnen-Reihengräber
Urnenreihengräber werden von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach belegt. Es handelt sich hierbei um Einzelplatzgräber, d.h. es darf jeweils nur eine Urne in solch einem Grab beigesetzt werden. Auch werden die Gräber nur für die vorgeschriebene Ruhefrist von 15 Jahren vergeben und können nicht verlängert oder nach Ablauf erworben werden.
Es gibt folgende Wahlmöglichkeiten bei Urnenreihengräbern:
Urnenreihengrab
Dieses Grab kann bepflanzt und im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden. Hier können Sie ein Grabkreuz und später auch einen Grabstein stellen.
Urnenreihenrasengrab
Diese Grabart eignet sich besonders dann, wenn sich die künftige Grabpflege schwierig gestalten könnte. Hier übernimmt die Friedhofsverwaltung die Pflege. Es werden keine Schrittplatten verlegt und das Grab darf nicht bepflanzt werden. Es ist auch nicht gestattet, Kerzen oder Blumen auf dem Grab abzulegen. Lediglich das Aufstellen eines Grabkreuzes bzw später eines Grabsteins ist gestattet.
Urnenhain als Reihengrab
Diese Grabart ist eine besonders naturnahe Form der Bestattung. Die Urne wird unter Bäumen in einer Rasenfläche beigesetzt. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Friedhofsverwaltung übernommen. Das Anbringen von Blumenschmuck oder das Abstellen von Kerzen ist nicht gestattet. Auch ein Grabstein darf nicht aufgestellt werden. Die Kennzeichnung der Grabstelle erfolgt durch einheitliche Nummernsteine. Die zugeordneten Namen zu den Nummern werden separat an einer Tafel ausgeschrieben.
Der Urnenhain wird bisher nur auf dem Friedhof Römerschanze in Reutlingen angeboten.
Kolumbarium als Reihengrab
Das Kolumbarium ist eine oberirdischer Bestattungsform für Urnen. Die Urnen werden in sogenannten Urnennischen beigesetzt, welche dann durch eine Steinplatte verschlossen werden. Die Gestaltung der Steinplatte nimmt ein Steinmetz vor. Die Grabpflege entfällt gänzlich.
Das Kolumbarium gibt es ausschließlich auf dem Friedhof in Betzingen.
Urnengemeinschaftsgrab
In einem Urnengemeinschaftsgrab werden mehrere Urnen von Verstorbenen auf einem gemeinsamen Grabfeld bestattet. Es handelt sich hierbei um ein gemeinschaftliches Grabmal, sogenannten Stelen. Hier werden von der Friedhofsverwaltung einheitliche Namenstafeln der Verstorbenen angebracht. Die Bepflanzung erfolg durch die Friedhofsgärtnereien und das Anbringen von individuellem Grabschmuck ist nicht gestattet.
Diese Bestattungsform wird bisher nur auf den Reutlinger Friedhöfen Römerschanze und Unter den Linden angeboten.
Anonymes Urnengrab
In einem anonymen Urnengrabfeld werden die Urnen der Verstorbenen anonym beigesetzt. Der Bestattungsplatz wird den Angehörigen nicht mitgeteilt, ebenfalls dürfen sie der Beisetzung nicht beiwohnen (eine Trauerfeier zu einem früheren Termin ist selbstverständlich möglich). Die Grabplätze werden nicht gekennzeichnet und die Pflege der anonymen Grabfelder ist während der Nutzungszeit durch die Friedhofsverwaltung gewährleistet.
Voraussetzung für eine anonyme Bestattung ist der noch zu Lebzeiten schriftlich geäußerte Wille der verstorbenen Person zur anonymen Beisetzung.
Urnen-Wahlgräber
Urnenwahlgräber sind Grabstätten, auf denen bis zu sechs Urnen beigesetzt werden können (Ausnahme: Im Kolumbarium sind nur bis zu zwei Urnen zugelassen). Das Nutzungsrecht wird bei Neuerwerb auf 20 Jahre erworben und kann nach Ablauf beliebig lang und oft verlängert werden. Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre und muss bei einer Mehrfachbelegung entsprechend verlängert werden.
Urnenwahlgrab
Dieses Grab kann bepflanzt und im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden. Das Aufstellen eines Kreuzes oder Grabmals ist gestattet.
Urnenwahlrasengrab
Diese Grabart eignet sich besonders dann, wenn sich die künftige Grabplege als schwierig gestalten könnte. Hier übernimmt die Friedhofsverwaltung die Pflege der Rasenfläche. Allerdings ist es nicht gestattet, Kerzen oder Gestecke auf der Rasenfläche abzustellen. Das Aufstellen eines Grabmals ist gestattet.
Urnenhain als Wahlgrab
Diese Grabart ist eine besonders naturnahe Form der Bestattung. Die Urne wird unter Bäumen in einer Rasenfläche beigesetzt. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Friedhofsverwaltung übernommen. Das Anbringen von Blumenschmuck oder Kerzen ist nicht gestattet. Auch das Aufstellen eines Grabsteins ist hier nicht erlaubt. Die Kennzeichnung der Grabstelle erfolgt durch einheitliche Nummernsteine. Die zugeordneten Namen zu den Nummern werden separat an einer Tafel ausgeschrieben.
Der Urnenhain wird bisher nur auf dem Friedhof Römerschanze in Reutlingen angeboten.
Kolumbarium als Wahlgrab
Das Kolumbarium ist ein oberirdischer Bestattungsort für Urnen. Hier dürfen nur bis zu zwei Urnen bestattet werden. Diese werden in sogenannten Urnennischen beigesetzt, welche dann durch eine Steinplatte verschlossen werden. Die Gestaltung der Steinplatte nimmt ein Steinmetz vor. Die Grabpflege entfällt gänzlich.
Das Kolumbarium wird derzeit ausschließlich auf dem Friedhof in Betzingen angeboten.
Das Wichtigste in Kürze
Gräberarten auf einen Blick
- Grundsätzlich wird zwischen Erdgräbern und Urnengräbern unterschieden. Erdgräber sind für die Beisetzung eines Sarges vorgesehen, während in Urnengräbern ausschließlich Urnen beigesetzt werden können.
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Bei beiden Grabarten gibt es Reihengräber und Wahlgräber. Reihengräber werden in der Regel für die vorgeschriebene Ruhezeit von 15 Jahren vergeben und können nicht verlängert werden. Wahlgräber werden für 20 Jahre erworben und können auf Wunsch verlängert werden.
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Wahlgräber bieten meist mehr Möglichkeiten, zum Beispiel für weitere Beisetzungen oder als Familiengrab. Besondere Grabformen wie muslimische Grabfelder, Urnenhain oder Kolumbarium sind nicht auf allen Friedhöfen verfügbar und hängen vom jeweiligen Standort ab.
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Welche Grabart passend ist, hängt von der gewünschten Bestattungsform, den persönlichen Vorstellungen, der Grabpflege und den Möglichkeiten des jeweiligen Friedhofs ab.
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