Fragen zu Urnen, Särgen und Gräbern

Bei der Planung einer Bestattung entstehen oft viele praktische Fragen: Welcher Sarg wird benötigt? Welche Urnenarten gibt es? Wie unterscheiden sich Grabarten voneinander – und was ist bei Gestaltung, Pflege oder Nutzungszeit zu beachten?

In diesem Bereich beantworten wir häufige Fragen rund um Urnen, Särge und Gräber. Die Antworten sollen Ihnen helfen, die verschiedenen Möglichkeiten besser zu verstehen und Entscheidungen in Ruhe treffen zu können.

Wenn Ihre Frage nicht dabei ist oder Sie ein persönliches Anliegen haben, sprechen Sie uns gerne direkt an. Wir nehmen uns Zeit und helfen Ihnen in Ruhe weiter.

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Urne

In Reutlingen werden Urnen etwa 70cm tief beigesetzt.

Das Bestattungsgesetz in Baden-Württemberg gibt hier keine Vorgaben, so dass der Träger der einzelnen Friedhöfe in BaWü selbst nach Bodenbeschaffenheit und Grundwasserspiegel entscheidet, wie tief die Särge und Urnen bestattet werden.

Bei einer Einäscherung im Krematorium Reutlingen ist eine Urne (Aschekapsel) im Preis inbegriffen (siehe Bild). Inzwischen werden keine Metallurnen mehr verwendet, weil diese nicht auf jedem Friedhof zugelassen sind (aus Gründen der Verwesung). Somit wird die Asche nach der Kremierung in eine schwarze (bei Kindern: weiße) Bio-Urne gefüllt, die sich nach einigen Jahren im Erdreich auflöst.
Für eine Bestattung im FriedWald gibt es spezielle FriedWald-Urnen mit einem Ginko-Blatt, die jedoch nur für Bestattungen im FriedWald verwendet werden.

Für alle Aschekapseln besteht die Möglichkeit, eine Überurne zu verwenden. Diese gibt es in zahlreichen Materialien, Formen und Farben und in allen möglichen Preisklassen. Sie sind so angefertigt, dass jede Aschekapsel Platz darin findet.

Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie eine Überurne wünschen. Wir beraten Sie gern.

Links: FriedWald-Urne (nur für eine Bestattung im FriedWald) / Rechts: Bio-Urne

Unser Bestattungsgesetz schreibt eine Bestattungspflicht vor. Das bedeutet, dass jeder Verstorbene in einem Gebiet bestattet werden muss, dass ausschließlich für diese Zwecke vorgesehen ist (z.B. Friedhof, FriedWald oder bestimmte Gebiete für Seebestattungen). Auch ist ein Sarg bzw. eine Urne gesetzlich vorgeschrieben. Es ist in Deutschland also nicht erlaubt, die Asche des Verstorbenen in die Natur zu streuen oder mit nach Hause zu nehmen (als sogenannte Kaminsims-Urne).

Mit einem Verstoß gegen dieses Gesetz machen Sie sich strafbar. Die Totenruhe muss gewahrt werden.

Es gibt die Möglichkeit, 2g Asche des Verstorbenen in eine Mini- oder Schmuck-Urne abzufüllen und diese mit nach Hause zu nehmen. Die restliche Asche wird beigesetzt, über die abgefüllte Menge an Asche hingegen können Sie frei verfügen.

Wenn Sie die Asche Ihres Verstorbenen gerne streuen möchten, so gibt es in der Schweiz Anbieter, die dies ermöglichen. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne individuell.

Es ist möglich, die Totenasche in ausgewählten Gebieten zu verstreuen. In der Schweiz gibt es die Möglichkeit, die Asche in einen Bergbach zu streuen. Eine schöne Alternative sind Bergketten, Blumenwiesen oder das Zerstreuen von einem Heißluftballon aus. Das ist deshalb möglich, weil es in der Schweiz kein so strenges Bestattungsgesetz gibt wie bei uns in Deutschland.

In Reutlingen sind Metallurnen inzwischen nicht mehr für eine Bestattung zugelassen. Es werden ausschließlich Biournen verwendet. Diese Urnen lösen sich langsam in der Erde auf. Je nach Beschaffenheit der Erde sind sie nach ca. 15 Jahren zerstört. So gelangt die Asche des Verstorbenen zurück in den Kreislauf der Natur und die Angehörigen müssen sich nicht mit Gedanken belasten, was nach der Ruhefrist mit der Urne passieren soll.

Übrigens: Überurnen, die nicht aus biologisch abbaubarem Material bestehen, können den Abbau der Bio-Urne erheblich verzögern.

Da bei einer Urne keine gesundheitlichen Gefahren mehr bestehen, muss sie nicht innerhalb weniger Tage nach Einäscherung beigesetzt werden. Sie kann im Krematorium oder beim Bestatter aufbewahrt werden bis zur Beisetzung. Diese Zeitspanne sollte sechs Monate nicht überschreiten. Auch hier gilt, dass die Würde erhalten und die Totenruhe schnellstens ermöglicht werden sollte.

Nach der vorgeschriebenen Ruhezeit (bei uns in Reutlingen beträgt sie 15 Jahre) hat sich die Urne aufgelöst. Die Gräber werden abgeräumt und bleiben noch fünf Jahre unberührt, bevor sie dann neu belegt werden können.

Selbstverständlich gibt es Urnengräber, deren Laufzeit sie auch verlängern können. Die richtige Beratung bei der Grabauswahl ist daher sehr wichtig.

Eine Urne wird üblicherweise vom Bestatter im Bestattungsfahrzeug transportiert. Es gibt auch die Möglichkeit des Urnenversands (In- und Ausland).

Gerne beraten wir Sie hierzu genauer, wenn Sie Fragen haben. Rufen Sie uns an.

Ein Bestattungsordner vom Friedhof nimmt die Urne an sich und geht der Trauergemeinde mit der Urne voraus zum Grab. Auf Wunsch kann auch ein Träger aus der Familie bestimmt werden, der die Urne zum Grab trägt. Dort wird sie wieder an den Bestattungsordner übergeben, der die Urne dann zu den Worten des Redners ins Grab hinab lässt.

Falls Sie Fragen zum Ablauf der Trauerfeier oder dem Urnenträger haben, dann rufen Sie uns gerne an.

Sarg

Das Bestattungsgesetz schreibt eine Bestattung in einem Holzsarg vor. Das heißt, der Verstorbene soll in einem Sarg transportiert und bestattet werden (bei einer Abholung wird häufig ein sogenannter "Notsarg" verwendet, bis die Familie den Sarg für die Bestattung ausgesucht hat).

Bis zur Bestattung ist die Aufbewahrung in einem Sarg aus hygienischen Gründen vorgeschrieben. Im Erdreich dann fördert ein Holzsarg die Verwesung des Körpers, da er für ausreichend Sauerstoff sorgt.

Aus religiösen Gründen erlaubt das Bestattungsgesetz des Landes Baden-Württemberg auch eine Beisetzung ohne Sarg (so zum Beispiel für Angehörige muslimischer Glaubensrichtungen). Hier genügt es, den Leichnam in Tücher einzuwickeln. Allerdings muss dieser bis zum Grab in einem Sarg transportiert werden.

Ein Sarg wird auf den Reutlinger Friedhöfen etwa in einer Tiefe von 1,80m bestattet.
Bei einer doppeltiefen Bestattung (d.h. es kann darüber ein zweiter Sarg bestattet werden) beträgt die Tiefe 2,30m.

Das Bestattungsgesetz in Baden-Württemberg gibt hier keine Vorgaben, so dass der Träger der einzelnen Friedhöfe in BaWü selbst nach Bodenbeschaffenheit und Grundwasserspiegel entscheidet, wie tief die Särge und Urnen bestattet werden.

Die Kosten eines Sargs sind abhängig von Ihrer Auswahl. Es liegt an der Verarbeitung und der Qualität des Holzes, wie teuer ein Sarg wird.

Besuchen Sie gerne unsere Ausstellung und schauen Sie sich die verschiedenen Särge an, wir beraten Sie gern.

Selbstverständlich haben wir auch einen Sozialsarg für Sie im Angebot, bitte sprechen Sie uns an.

Ein normaler Sarg zerfällt üblicherweise im ersten Jahr schon grob. Durch das Gewicht der Erde gibt der Deckel nach. Das Holz der Sargteile zerfällt während nur weniger Jahre und löst sich im Erdreich auf.

Bei besonders stabilen Särgen und Harthölzern kann sich dieser Vorgang etwas verlangsamen. Auch die Beschaffenheit der Erde (wie feucht/warm/lehmig ist der Boden?) hat viel Einfluss darauf, wie schnell der Sarg tatsächlich zerfällt.

Während sich alle organischen Stoffe und Hölzer recht schnell auflösen, bleiben die Gebeine manchmal bis über die Ruhezeit hinweg bestehen.

Nach der Ruhezeit (in Reutlingen beträgt sie 15 Jahre) hat sich der Sarg aufgelöst. Die Gräber werden abgeräumt und bleiben noch fünf Jahre unberührt, bevor sie dann neu belegt werden können.

Selbstverständlich beraten wir Sie gern bei der Grabauswahl, wenn Sie eine längere Laufzeit für das Grab wünschen. Bitte rufen Sie uns an.

Ein Sarg hat normalerweise Schrauben, die oben am Deckel eingedreht werden und die diesen mit dem Unterteil verbinden (je nach Modell sind auch andere Schließmechanismen möglich).

Falls diese Schrauben nicht vorhanden sind, so wird der Bestatter oder der Bestattungsordner beim Schließen des Sarges Schrauben hineindrehen, damit der Deckel beim Transport nicht verrutschen kann und fest verschlossen ist.

Der Sarg wird verschraubt, so dass der Deckel bei einem Transport (Überführung im Bestattungsfahrzeug oder beim Tragen zur Grabstätte) nicht verrutschen kann.

Eine Sargpflicht ist im Bestattungsgesetz festgelegt. Demnach müssen Verstorbene immer in einem Sarg oder einer Urne bestattet werden (Ausnahme: muslimische Beisetzungen auf einem muslimischen Grabfeld, hier dürfen die Verstorbenen wenige Stunden nach ihrem Tod in Leinentücher gewickelt bestattet werden).

Die Sargpflicht hat in erster Linie hygienische und gesundheitliche Gründe. Außerdem hat der Holz des Sarges verwesungsfördernde Eigenschaften.

Am wichtigsten ist jedoch, dass die Einbettung in einen Sarg die Würde des Verstorbenen erhält und ihm Respekt zeugt.

Ein Sarg zerfällt im Erdreich im ersten Jahr nach der Beisetzung bereits aufgrund des Gewichts der Erde über ihm (bei besonders robusten Särgen aus Harthölzern kann sich dies ein wenig verzögern). Im Laufe der Jahre verrottet der Sarg in der Erde und hat sich nach 20 Jahren vollständig aufgelöst.

Ob und wie lange ein Sarg geöffnet bleibt hängt von vielen Faktoren ab.

Der erste und wichtigste Punkt ist die Familie des Angehörigen. Sie entscheidet, ob und wie lange eine Aufbahrung im offenen Sarg stattfindet. Manche Menschen haben bereits zu Lebzeiten ausgedrückt, dass sie eine Aufbahrung nicht wünschen. Dann wird der Sarg nach der Abholung der Verstorbenen vom Bestatter verschlossen und bleibt zu.

Wenn die Familie sich noch einige Tage vom Verstorbenen verabschieden möchte, dann ist eine Aufbahrung bis zur Trauerfeier bzw. bis zum Begräbnis möglich.

Eine offene Aufbahrung während der Trauerfeier in einer öffentlichen Halle (hierzu zählen die Aussegnungshallen der Reutlinger Friedhöfe) ist nicht gestattet. Für eine Trauerfeier am offenen Sarg ist eine nicht-öffentliche Einrichtung notwendig.

Fall Sie hierzu weitere Fragen haben, dann rufen Sie uns gerne an. Wir besprechen die Aufbahrung mit Ihnen gerne ausführlich.

Ein Sarg wird dem Bestatter "roh" geliefert, das heißt der reine Holzsarg, ohne Innenleben. Erst beim Sargausschlag wird der Sarg vom Bestatter verkleidet und für die Einbettung eines Verstorbenen vorbereitet:

Zuerst wird der Sarg zum Schutz mit Folie ausgelegt. Auf die Folie kommt eine saugfähige Beschichtung/Matte (sie saugt eventuell austretende Körperflüssigkeiten auf). Dann wird der Sarg mit einer Sargbespannung "verkleidet" (Sie können diese Bespannung als weißes Tuch später am Sargrand sehen). Der Verstorbene wird auf einem Kissen gebettet und zugedeckt.

Bei einer Beisetzung auf einem der Reutlinger Friedhöfe werden die Särge auf einen Sargwagen gestellt und von vier Sargträgern und dem Bestattungsordner von der Aufbahrung oder der Trauerfeier zur Beisetzung transportiert. Die Trauergesellschaft folgt dem Sarg. Auf Wunsch hin können Angehörige "als letzte Ehre" einen oder mehrere der Sargträger ersetzen.

Diese Vorgehensweise ist in jeder Stadt bzw bei jeder Friedhofsverwaltung anders geregelt, manchmal stellt auch der Bestatter die Sargträger. In jedem Fall organisieren wir dies für Sie, falls Sie es wünschen.

Ein Sarg in einer normalen Größe hat folgende Maße:

  • Länge: 190-200cm (der Sarg darf nicht länger als 200cm sein)
  • Breite: 65-70cm (der Sarg darf nicht breiter als 70cm sein)
  • Höhe: 40-60cm (der Sarg darf nicht höher als 70cm sein
  • Gewicht: 30-50kg (je nach Holzart)

Darüber hinaus gibt es noch spezielle Sarggrößen mit abweichenden Maßen (z.B. Übergröße), die beim Friedhof anzumelden sind.

Muslimische Bestattung

Eine muslimische Bestattung steht ganz im Zeichen des Respekts und der Bescheidenheit.

Nach dem Ableben wird der Verstorbene mit dem Gesicht gen Mekka gelegt und im Anschluss daran gewaschen. Dies dient zur Reinigung und Befreiung aller Sünden. Oft werden dem Wasser noch Duftstoffe hinzu gefügt.

Nach der Waschung wird der Verstorbene in mehrere weiße Tücher gewickelt und im Freien aufgebahrt, wo die muslimischen Angehörigen im Stehen Gebete sprechen.

Im Anschluss daran wird der Verstorbene zu Grabe getragen, wo er von Angehörigen hinein gebettet wird. Er liegt dabei auf der rechten Seite und sein Gesicht sieht nach Mekka/Kaaba. Der Verstorbene wird mit ungebrannten Tonplatten und Holzbrettern geschützt, dann wird das Grab von der Familie mit Erde aufgefüllt.

Im Islam sind aufwändige und teure Verzierungen (Tücher, Blumen) bei Bestattungen unerwünscht. Auch laute Klagelieder und musikalische Untermalungen sind dort kein Brauch. Im Fokus steht der Verstorbene und die Gebete für den Verstorbenen, die während der ganzen Prozedur der Bestattung unablässig gesprochen werden.

Im Normalfall transportiert der Bestatter einen in Deutschland verstorbenen Muslime in einem Sarg zur Waschung, die entweder in einer Moschee oder einem speziellen Waschraum (hier in Reutlingen: Friedhof Römerschanze) stattfindet. Dann wird der Verstorbene in Tüchern gehüllt und in einem Sarg gebettet zum Grab getragen, wo er ohne Sarg beerdigt werden darf (hier macht unser Bestattungsgesetz in Baden-Württemberg eine Ausnahme von der Sargpflicht: "In den Fällen, in denen die Religionszugehörigkeit eine Bestattung ohne Sarg vorsieht, können die Verstorbenen in Tüchern erdbestattet werden, sofern keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind. Für den Transport Verstorbener bis zur Grabsätte sind geschlossene Särge zu verwenden", §39, Absatz 1).

Die Ausrichtung nach Mekka/Kaaba ist auf einem muslimischen Grabfeld möglich, so dass die wichtigsten muslimischen Vorschriften eingehalten werden können.

Wir stehen Ihnen als Bestattungshaus selbstverständlich auch für muslimische Beisetzungen zur Verfügung und beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen:

Der Sarg war auch in der Vergangenheit nie Bestandteil einer muslimischen Bestattung. Erst sehr viel später wurde er zu Beförderungszwecken eingesetzt. Bis heute ist es so, dass man für eine muslimische Beisetzung keinen Sarg benötigt, sondern den Verstorbenen in Leinentücher hüllt. Dies soll vor allem die Bescheidenheit und Reinheit unterstreichen und ein aufwändig geschliffener und polierter Sarg entspricht nicht dem Ritus des muslimischen Glaubens.

Im Gegensatz dazu wurde in Deutschland der Sarg erst aus hygienischen Gründen zur Pflicht. Darüber hinaus hat er Eigenschaften, die die Verwesung in der Erde fördert. Für muslimische Glaubensangehörige machen einige Friedhöfe in Deutschland inzwischen eine Ausnahme und genehmigen die Bestattung in Leinentüchern auf einem muslimischen Grabfeld.

Nähere Infos geben wir Ihnen gerne telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Gemäß muslimischem Glauben geleitet der Todesengel die Seele nach dem Ableben hinauf in den Himmel. Dies ist auch der Grund warum man die muslimischen Verstorbenen innerhalb von 24 Stunden bestatten sollte. Später kehrt die Seele dann wieder zum Körper ins Grab zurück - aus diesem Grund muss der Leib im Grab liegen und darf nicht verbrannt werden.

Die Waschung ist nötig, um den Verstorbenen zu reinigen und im sprichwörtlichen Sinn von all seinen Sünden rein zu waschen.

Die Waschung findet in einer Moschee statt, falls es auf dem zuständigen Friedhof keinen speziellen Waschraum für eine muslimische Waschung gibt (in Reutlingen steht dieser auf dem Friedhof Römerschanze zur Verfügung). Ein Familienangehöriger übernimmt die Waschung des Verstorbenen (bei verstorbenen Frauen übernimmt die Waschung eine Frau, bei Männern ein Mann). In Deutschland wird die Waschung bei Männern meistens vom Iman durchgeführt.

Während dieser rituellen Waschung werden islamische Glaubenssätze gesprochen und der Verstorbene wird zwischen drei und fünf Mal am ganzen Körper gewaschen. Dabei werden keine Körperteile ausgelassen; die Reihenfolge ist festgelegt. Im letzten Waschgang werden noch ätherische Öle und Düfte beigefügt, damit der Leib gut durftet.

Im Anschluss an die Waschung wird der ganze Körper des Verstorbenen in mehrere weiße Leinentücher gehüllt (die Menge ist genau festgelegt und bei Männern, Frauen und Kindern unterschiedlich), so dass man keine Haut mehr sieht. So in die Tücher gewickelt wird der Verstorbenen kurze Zeit später auch bestattet.

Für die Waschung steht Ihnen in Reutlingen am Friedhof Römerschanze eine muslimischer Waschraum zur Verfügung. Wir organisieren gerne eine muslimische Bestattung für Sie. Sprechen Sie uns an.

In Reutlingen bietet der Friedhof Römerschanze eine Beisetzung an, die den muslimischen Glaubenssätzen entspricht.

Selbstverständlich bieten wir als Bestattungsunternehmen die Betreuung und Umsetzung von muslimischen Beisetzungen an. Gerne beraten wir Sie hierzu auch persönlich.

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